Zuletzt sind zahlreiche Umzüge und Fastnachtsveranstaltungen abgesagt worden, zum Beispiel in Grünstadt, Bad Dürkheim und Weisenheim am Sand. Der Grund liegt im neuen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz der Landesregierung. Sicherheit ist wichtig, aber die Regierung darf Kommunen und Veranstalter nicht länger mit den Folgen des geänderten Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes allein lassen. Es geht hier auch um den Schutz des Ehrenamts!
Es ist zu befürchten, dass die vielen abgesagten Fastnachtsumzüge nur die Spitze des Eisbergs sind. Nach der Fastnacht gehe der Kalender weiter, es folgen die Weinfeste, kommen Kerwen und ganz unterschiedliche regionale Traditionsveranstaltungen unter freiem Himmel und immer wieder stellt sich die Herausforderung für die örtlichen Verwaltungen, eventuelle Gefährdungen sachgerecht zu beurteilen.
Für Kommunen und Veranstalter entstehen zusätzliche Kosten, die gerade Vereine überfordern. Denn der finanzielle Aufwand für die Erstellung eines Sicherheitskonzepts, den Einsatz professioneller Security und Technik, für Absperrmaßnahmen und vieles mehr kann sich schnell auf mehrstellige Summen addieren. In der Konsequenz waren selbst Kommunen wie Deidesheim und Haßloch dazu übergegangen, auf Ihren Festen Eintrittsgelder zu verlangen.
Innenminister Ebling macht es sich zu leicht, wenn er die gesamte Verantwortung auf die kommunale Ebene abschiebt. Wenn ein Gesetz anderen Kosten aufbürdet, muss über Kompensationen gesprochen werden. Das war Inhalt einer aktuellen Stunde im Landtag auf Antrag der CDU.
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