Auf Antrag der FWG hat der Landtag über die Finanzierung des ÖPNV in Rheinland-Pfalz debattiert. Die Situation ist für unsere Kreise und Städte nicht leicht: Kosten steigen überall und die Landesregierung unterstützt hier völlig unzureichend:
In der zweiten Runde ging ich nochmals auf Beiträge der Debatte ein:
Hier können Sie meine Rede auch nochmal in Textform nachlesen:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
bereits gestern haben wir uns über die Stolpersteine auf dem Weg hin zu einem leistungsfähigen ÖPNV unterhalten. Leider muss man sagen, dass das neue Nahverkehrsgesetz der Landesregierung – gelinde ausgedrückt – bisher keine dieser Steine aus dem Weg geräumt hat.
Sie haben sehr viel an der Organisation herumgeschraubt, aber eine Verbesserung des Angebots hat es seitdem noch nicht gegeben.
Die Kommunen, unsere Kreise und Städte, bleiben nach dem Gesetz zuständig für den Nahverkehr. Das ist auch gut so, denn sie wissen am besten, welche Linien Sinn machen.
Doch wir haben es schon gestern gehört: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Bezahlen dürfen unsere Kommunen die Leistungen, die das Land nun mitbestimmen kann, „in den Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit“. Ein völlig neuer und ungeklärter Rechtsbegriff.
Der springende Punkt ist: Unsere Kommunen haben die erwähnte „Grenze der finanziellen Leistungsfähigkeit“ schon längst erreicht. Sie können keine weiteren Ausgabensteigerungen im ÖPNV mehr abfangen.
Als Beispiel geht aus einer Übersicht über die Kosten des ÖPNV im Eifelkreis Bitburg-Prüm hervor, dass sich:
- die Kosten für den Schülerverkehr zwischen 2014 und 2023 auf mehr als 13 Millionen Euro verdoppeln werden;
- die Sonderumlage zwischen 2015 und 2023 auf mehr als 1 Million Euro verdoppeln wird;
- die Kosten für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans zwischen 2020 und 2023 auf mehr als 4 Millionen Euro vervierfachen wird.
Diese Liste ließe sich beliebig fortsetzen:
- Landkreis Bad Kreuznach Kostensteigerungen von rund 13 Millionen
- Landkreis Mayen-Koblenz Kostensteigerungen von rund 20 Millionen Euro
Welcher Kreis-Haushalt soll diese galoppierenden Preissteigerungen verkraften?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
über diese Fakten hat der Landtag bereits bei der Verabschiedung des Nahverkehrsgesetzes debattiert und wir haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den Ampel-Fraktionen, auf diesen großen Fehler im Gesetz schon mehrfach als CDU hingewiesen. Doch nehmen Sie sich berechtigte Kritik zu Herzen? Nein.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf den sogenannten „Rheinland-Pfalz-Index“. Wie oft mussten die Busfahrer im ÖPNV in den letzten Monaten streiken, um ihre doch berechtigten Forderungen durchzusetzen? Genau deshalb betonen wir immer wieder: Stecken Sie mehr Geld in Angebotsausbau und Personal. Denn die Kosten im ÖPNV steigen aktuell rasant an.
Auch wenn Sie uns gerne so hinstellen, möchte ich noch einmal betonen: Wir als CDU sind keine Fundamentalopposition: Wir sind gerne bereit zu konstruktiven Vorschlägen.
Vorschlag 1: Wir können gerne zum Beispiel über einen Bedarfsansatz für den ÖPNV im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs diskutieren. So könnte die grundsätzliche Finanzierung, wie Sie sie im Nahverkehrsgesetz festgelegt haben, bestehen bleiben. Durch zusätzliche Mittel im Finanzausgleich würden aber die Kommunen nicht weiter ausbluten bei dem Versuch, einen bedarfsgerechten Nahverkehr anzubieten in Zeiten explodierender Kosten.
Vorschlag 2: Wir brauchen die aktuellen Regionalisierungsmittel des Bundes zum Erhalt des bisherigen Angebots. Wollen wir die Ziele beim Ausbau des ÖPNV in ganz Deutschland wie in Rheinland-Pfalz erreichen, muss der Topf der Regionalisierungsmittel deutlich erhöht werden. Diese Mittel brauchen wir für die Investitionen in Infrastruktur und Personal. Preisgünstige Tickets dürfen diesen Topf nicht schmälern, das hatte ich gestern bereits betont. Bei dieser Forderung nach Berlin haben Sie uns an Ihrer Seite. Das muss jetzt endlich geklärt werden!
Vorschlag 3: Der neue Nahverkehrsplan muss viel stärker auf Mobility on Demand setzen, vor allem im ländlichen Raum.
Und Vorschlag 4: Natürlich wäre es deutlich klarer und ein wichtiges Zeichen, das mit heißer Nadel vor der Landtagswahl gestrickte Nahverkehrsgesetz gerade mit Blick auf die Finanzierung des Nahverkehrs sauber zu überarbeiten. Der ÖPNV muss ohne Wenn und Aber eine Pflichtaufgabe sein. Ist die Landesregierung nicht in der Lage, die Mittel für einen bedarfsgerechten ÖPNV zur Verfügung zu stellen, muss wenigstens gesichert sein, dass Rechnungshof und Aufsichtsbehörden nicht den Rotstift dort oder bei anderen kommunalen Leistungen ansetzen, die genauso wichtig für das Zusammenleben sind.
Wenn die Geschäftsführerin des rheinland-pfälzischen Städtetages Lisa Diener heute Morgen in der Rheinpfalz zitiert wird – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Derzeit wüssten die Kommunen als Auftraggeber des ÖPNV nicht, wie sich das Land künftig an der Finanzierung beteilige“, dann ist das ein Armutszeugnis für diese Landesregierung!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Ampel: Es muss Schluss sein mit der „Pflichtaufgabe nach Kassenlage“! Nehmen Sie sich dieses Problems endlich an und lassen Sie die Kommunen vor Ort nicht weiter mit den galoppierenden Kosten alleine.