Die CDU-Landtagsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landessolargesetz vorgelegt. Denn die stärkere Nutzung von regenerativen Energien ist nicht nur eine Frage der Unabhängigkeit von russischen Importen. Sie dient insbesondere auch dem Klimaschutz. Schon vor einem Jahr hatte die rheinland-pfälzische Unionsfraktion daher deutlich gemacht, dass eine Solarpflicht nur für neue Gewerbebauten nicht zielführend ist.
Markus Wolf MdL sagt: „Uns geht das geltende Solargesetz nicht weit genug. Wir wollen eine Solaranlage auf jedes Landesdach!“
In der geltenden Fassung betrifft das Gesetz nur eine geringe Zahl an Neubauten gewerblicher Anbieter aus einigen Wirtschaftsbereichen. Öffentliche Verwaltung und private Bauherren bleiben bisher außen vor – ebenso wie Sanierungen bestehender Gebäude. Die CDU-Landtagsfraktion will die Anwendung jetzt erweitern: auf alle Neubauten mit mehr 100 Quadratmetern – gleich, ob sie zu Wohnzwecken, gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzt werden. Auch Solaranlagen auf Denkmälern sollen dem Willen der CDU nach genehmigungsfähig sein.
Bei der Nutzung von Solarenergie muss das Land als erstes vorangehen, sagt Wolf. Hier gibt es für die Landesregierung noch viel zu tun. Auch Kommunen und andere öffentliche Einrichtungen sollen zuerst PV-Anlagen installieren, bevor private und gewerbliche Bauherren verpflichtet werden. Gleichzeitig setzt sich die Fraktion für bessere Finanzierungsmöglichkeiten ein.
Wolf betont: „Natürlich dürfen Bauherren nicht überfordert werden. Deshalb sollen Ausnahmen dann gelten, wenn die Errichtung einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich ist. Außerdem muss der Ausbau so erfolgen, dass die Kapazitäten bei der Produktion von Solarmodulen Schritt halten könnten. Kapazitätsproblemen bei der Errichtung der Anlagen könnte mit einer gestaffelten Einführung der Solarpflicht Rechnung getragen werden.“