Viel zu langsam und viel zu kompliziert – so wird Rheinland-Pfalz bei der Klimaneutralität nie entscheidend vorankommen und der Windkraftausbau auf die lange Bank geschoben. Deshalb haben wir einen Änderungsantrag zum Landeswindenergiegebietegesetz gestellt. Bereits bis Ende 2026 sollen 2,2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Im Plenum habe ich den Antrag für unsere Fraktion vorgestellt und begründet:
In Erwiderung auf einen Zwischenruf der SPD habe ich ergänzt:
Hier können Sie meine Rede auch nochmal in Textform nachlesen:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,
wollen wir nur das von Berlin vorgegebene in Gesetzestext gießen – oder wollen wir gestalten? Wollen wir beherzt vorangehen und dem Beispiel von Bundesländern wie Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hessen folgen – oder wollen wir bis 2030 brauchen?
Für die CDU-Landtagsfraktion kann ich die Frage beantworten: Wir wollen voran kommen mit der Energiewende. Deshalb haben wir unseren Änderungsantrag zum Landeswindenergiegebietegesetz eingebracht.
Die Landesregierung und Sie als Ampel-Koalition werden mit ihrem vorgelegten Gesetzentwurf die selbst gesteckten Klimaziele nicht erreichen. Wir reichen die Hand mit unserem Vorschlag tatsächlich voran zu kommen.
Ich darf aus der Anhörung im Innenausschuss die Stellungnahme von Markus Pauly von JUWI zitieren: „Die Ausweisung der Windenergiegebiete sollte deshalb in einem Schritt spätestens bis zum Jahr 2027 erfolgen. Damit kann Rheinland-Pfalz den Beispielen anderer Bundesländer folgen und seinem Anspruch als Vorreiter in der Energiewende gerecht werden! Die im Entwurf des LWindGG vorgesehenen Regelungen werden diesen Ansprüchen bisher nicht gerecht. Eine Zielverfehlung wird damit immer wahrscheinlich.“
Klare Aussage. Im Übrigen ein Anzuhörender, der durch Bündnis90/Die Grünen benannt wurde. Mit Ihrem vorliegenden Vorschlag prophezeit Ihnen ihr eigener Anzuhörender, dass Sie Ihre Klimaziele nicht erreichen.
Ähnlich äußert sich der Anzuhörende Horst Meierhofer, Geschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen: „von 3,9 im Jahr 2022 auf 8,9 GW ist, glaube ich, nicht mehr realistisch, dass man das schaffen kann.“ Deshalb will ich es Ihnen in aller Deutlichkeit vorhersagen: Sie werden die notwendigen Zubauzahlen nicht erreichen, die für das 2030-Ziel notwendig wären.
Aber gerade in Anerkenntnis dieser Tatsache wäre doch ein ambitionierteres Vorgehen notwendig. Aber nein. Man feiert sich für zwei Jahre schnellere Umsetzung als bundesrechtlich vorgegeben. Zwei Jahre schneller als verpflichtet heißt aber auch fünf Jahre langsamer als Baden-Württemberg, heißt fünf Jahre langsamer als Nordrhein-Westfalen und heißt elf Jahre langsamer als Hessen – die waren schon 2019 so weit.
Ist das ihre Ambition? Ist das ihr Deutschland-Tempo?
Man könnte jetzt viel über den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes ausführen – aber nur so viel: Entscheidend für eine gelingende Energiewende ist ein ambitionierter Zubau regenerativer Energiequellen, der dazugehörende passgenaue Netzausbau und ein realistischer, ideologiefreier Blick auf Reservekraftwerke.
Der ersten Herausforderung beim Zubau der Windkraft werden Sie schon nicht gerecht.
Und weil Sie bei Energiedebatten immer gerne zurückschauen und uns Vorhaltungen machen. Hier sind sie es ganz alleine. Die rheinland-pfälzische Ampel setzt ein Gesetz der Bundes-Ampel um. Und trotzdem haben sie sich nicht auf ambitioniertere Schritte einigen können. Andere CDU-geführte Bundesländer schaffen es teils deutlich schneller. Denken sie darüber nach und kehren Sie einmal vor ihrer eigenen Tür.
Wir reichen die Hand. Konkret schlagen wir vor, die aktuell vorgesehene Zwischenstufe aus dem Gesetz zu streichen. Wir wollen, dass bereits Ende 2027 die 2,2 Prozent-Bundesvorgabe erreicht wird. Dazu müssen die Planungsgemeinschaften das aufwendige und langwierige Verfahren zur Aufstellung eines regionalen Raumordnungsplans nicht zweimal angehen. Es werden keine anderen Flächen herauskommen – nur einfach schneller.
Und natürlich muss es auch bei diesem Vorgehen die Möglichkeit des Ausgleichs zwischen einzelnen Regionen mit unterschiedlichen Flächenpotenzialen geben. Benachbarte Bundesländer stellen ihren Planungsgemeinschaften passgenaue Vorarbeiten bzw. Planstellen zur Verfügung, damit die Verfahren beschleunigt werden können. Ähnliches muss auch in Rheinland-Pfalz möglich sein, wollen Sie Ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden.
Auch hier will ich aus der Anhörung zitieren: Dr. Gregor Ischebeck vom Landesverband Erneuerbare Energien Rheinland-Pfalz/Saarland: „Dass eine sachgerechte regionale Flächenverteilung in einem einstufigen Verfahren unter Vorziehen des Gesamtflächenziels möglich ist, zeigt die Vorgehensweise in anderen Bundesländern…“
Sie sehen: Es geht – man muss nur wollen und die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist klar: Wir brauchen weniger Bürokratie, wir brauchen Planungssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger, die Kommunen und die Projektierer und vor allem brauchen wir mehr erneuerbare Energie. Denn eine sichere, stabile, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung ist die Grundlage des Wohlstandes in Rheinland-Pfalz! Legen wir dafür den Grundstein. Werden Sie ihren eigenen Ansprüchen gerecht: Stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu. Vielen Dank.